Die Zange
, [
1651-1652] plur. die -n, Diminut. das
Zänglein. 1. Ein Werkzeug, welches aus zwey, gemeiniglich vorn gebogenen, um
einen Punct beweglichen Theilen bestehet, etwas damit fest zu halten, oder zu
ziehen. Etwas mit der Zange fassen, halten, ausreißen. Mit glühenden Zangen
kneipen, oder zwicken. Daher die Feuerzange, Beiß- oder Kneipzange, Drahtzange,
u. s. f. Bey den Tischlern führen die an der Hobelbank befindlichen Schrauben
den Nahmen der Zangen. 2. Bey den Pferden werden die zwey vordern Zähne die
Zangen genannt; vermuthlich auch weil sie die Nahrung damit fassen und an sich
ziehen. 3. Im Festungsbaue figürlich ein Außenwerk in Gestalt einer Zange; das
Zangenwerk. Anm. Im Niederdeutschen Tange, im Angels. Tang, im Engl. Tongs,
weil dieses Werkzeug aus zwey Theilen bestehet, im Schwed. Tang, im
Epirotischen Daena. Der Begriff des Haltens, Fassens oder Ziehens ist
vermuthlich der Stammbegriff, da denn das Wort ein Verwandter von dem alten
Lat. tagere, für tangere, dem Griech. hier nichtlateinischer Text, siehe
Image, dem Schwed. taga, Isländ. taka, dem Engl. to take u. s. f. seyn
würde; so wie das Franz. Tenaille, und Ital. Tenaglia, gleichfalls von tenere
ist. Daß das n gern ein Begleiter der Gaumenlaute ist, ist bekannt. Im
Oberdeutschen wird eine Zange wegen ihrer gespaltenen Gestalt in manchen Fällen
eine Kluse genannt. [
1651-1652]