Das Zinsgut
, [
1723-1724] des -es, plur. die -güter, ein
Gut, dessen Inhaber zwar das völlige Eigenthum darüber hat, aber dem
Grundbesitzer zu einem gewissen Grundzinse verpflichtet ist. Die Zinsgüter
wurden ursprünglich von Freygelassenen, so wie die Bauergüter von Leibeigenen,
die Freygüter aber von Freyen und Herren besessen.