Der Zinsgroschen
, [
1723-1724] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Eine Abgabe von einem Groschen an die höchste Landesobrigkeit; eine im
Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch in Luthers neuem Testamente
vorkommt. 2. Ein Grundzins, so fern er in einem Groschen bestehet.