Der Zeugmeister
, [
1699-1700] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
In der Jägerey, ein Jäger, welcher die Aufsicht über den Zeug und die
Zeugknechte hat, und auch der Zeugwärter genannt wird. 2. Ein Kriegesbeamter,
welcher die Aufsicht über das Geschütz und die übrigen Kriegesgeräthschaften
hat; am häufigsten in dem zusammen gesetzten Feldzeugmeister.