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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

2. Zeugen | | Der Zeugenführer

Zeugenfällig

, [1699-1700] adj. et adv. welcher nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.
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