Der Zeugefall
, [
1697-1698] des -es, plur. die -fälle, bey
einigen Sprachlehrern, ein Nahme der zweyten Endung der Nennwörter; eine
buchstäbliche Übersetzung des Lateinischen Genitivus. Allein, da diese
Benennung den Begriff nur sehr unvollkommen und einseitig ausdruckt, so
gebraucht man statt dieses und der übrigen ähnlichen Nahmen, Nennfall,
Gebefall, Klagefall, Ruffall, lieber die Ausdrücke, erste, zweyte u. s. f.
Endung.