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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Zepterbaum | | Zer -

Das Zepterlehen

, [1685-1686] des -s, plur. ut nom. sing. in dem Deutschen Staatsrechte, ein Reichslehen, welches von dem Kaiser vermittelst des Zepters verliehen wird, dergleichen denn alle geistliche fürstliche Lehen sind, dagegen die weltlichen fürstlichen Lehen vermittelst einer Fahne verliehen werden, und daher Fahnlehen heißen. Schon im Schwabenspiegel Zepterlehen.
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