Das Zepter
, [
1685-1686] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Stab, so fern er ein Ehrenzeichen der kaiserlichen und königlichen Würde
ist. Das Zepter tragen. Daher denn figürlich auch die kaiserliche oder
königliche Würde und Gewalt mit diesem Nahmen belegt wird. Zum Zepter gelangen,
zur Regierung. Das Zepter, oder Kron und Zepter niederlegen, die Regierung.
Anm. Schon im Schwabenspiegel Zepter. Es ist aus dem Lat. Sceptrum gebildet,
daher man es auch oft Scepter zu schreiben pflegt. Allein, da dieses Wort in
seiner letzten Hälfte schon eine völlig Deutsche Gestalt angenommen hat, so
kann es selbige auch in der ersten ertragen, zumahl da der Laut sc im Deutschen
keine Analogie hat. Was das Geschlecht betrifft, so ist das sächliche theils am
gewöhnlichsten, theils dem Lateinischen am angemessensten. Indessen findet man
es auch oft im männlichen, der Zepter, und zwar nach dem Vorgange mehrerer
fremder Wörter, welche ihr Geschlecht verändern, wenn sie mit dem Deutschen
Bürgerrechte begabet werden, z. B. das Labyrinth, der Punct, der Altar, der
Pact u. s. f.