Zeitig
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1677-1678] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Substantivo Zeit. 1. Was zur gegenwärtigen Zeit ist, oder geschiehet; nur
allein im Oberdeutschen, für gegenwärtig. Der zeitige Bürgermeister. 2. Nur
eine bestimmte Zeit dauernd; auch nur im Oberdeutschen und in einigen Hochd.
Kanzelleyen. Eine zeitige Zuchthausstrafe zuerkennen, auf einige Zeit. 3. Was
vor der gewöhnlichen Zeit ist, oder geschiehet. Zeitig kommen. Er kam ein wenig
zeitig. Etwas zeitig merken, bey Zeiten, vor dem Ausbruche der Sache. Zeitig
aufstehen, vor seiner gewöhnlichen Zeit; wodurch es sich von frühe
unterscheidet, welches sich zunächst auf eine feste unbewegliche Zeit beziehet.
Es wird in dieser Bedeutung am häufigsten als ein Adverbium gebraucht; seltener
als ein Adjectiv, vermuthlich um die Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung
zu vermeiden, welche z. B. in folgender Stelle auf- fällt: Seine Vernunft wurde
über dieses zeitige Gefühl des jungen Mädchens nicht beunruhiget; wo es so wohl
reif, als frühe bedeuten kann. 4. Reif, d. i. seine gehörige Zeit habend,
zunächst von Früchten. Zeitige Kirschen. Die Äpfel sind noch nicht zeitig. Aber
auch figürlich von andern Dingen. Der Anschlag ist noch nicht zeitig. Anm. Bey
dem Ottfried, Notker u. s. f. ziteg, citig, bey Kero citim, im Nieders. tidig.
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1677-1678]