Zeigen
, [
1671-1672] verb. reg. act. 1. Dem Auge
sichtbar machen; so wohl durch Deuten auf einen Gegenstand, um ihn dadurch von
andern zu unterscheiden. Einem etwas mit dem Finger zeigen. Auch als ein
Neutrum, mit dem Finger auf etwas zeigen. Eine Uhr, welche die Stunden zeiget.
Als auch überhaupt ein Ding vor andern seiner Art bemerkbar machen. Einem den
rechten Weg zeigen, ihm eine Stelle in einem Buche zeigen, ihm zeigen, wie er
es machen soll. Ingleichen, sehen lassen. Jemanden ein Buch, ein Gemählde u. s.
f. zeigen. Zeige mir deinen Garten. 2. Als Wirkung einer Ursache sichtbar
machen. Zeige mir deinen Glauben durch deine Werke. Er zeigte, daß er Herz
hatte. Sich als Mensch zeigen. Zeige dich als einen Mann, oder, als Mann. Es
wird sich am Ende schon zeigen, durch die Wirkung, durch den Ausgang äußern. So
auch das Zeigen, und, doch nur in den Zusammensetzungen, die Zeigung. Anm. 1.
Zeigen und weisen sind völlig gleich bedeutend, nur daß zeigen edler ist,
weisen aber auch in einigen figürlichen Bedeutungen gebraucht wird, in welchen
zeigen nicht üblich ist. Anm. 2. Dieses alte Verbum lautet von den frühesten
Zeiten an, zeigen, im Nieders. tögen, im Isländ. tia, im Schwed. nur te. Es ist
mit Zeichen, dem folgenden zeihen, und vielleicht auch mit zeugen genau
verwandt; wenigstens bedeutet das Schwed. te nicht allein zeigen, sondern auch
verkündigen, ingleichen bekennen, beichten, und bey dem Ulphilas ist gateihan
gleichfalls verkündigen. [
1673-1674]