Der Zehenter
, [
1665-1666] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Ein Beamter, welcher den Zehenten im Nahmen des Zehentherren einnimmt, oder
eintreibet, der Zehentmahler, Zehentsammler. In manchen Gegenden, obgleich
unrichtig, Zehentner, Zehendner, indem Zehenter von zehenten gebildet ist, wie
Geber von geben, Nehmer von nehmen, und tausend andere mehr. 2. An einigen
Orten, Unterthanen, welche verpflichtet sind, dem Gutsherrn um die zehente
Garbe das Getreide zu schneiden, zu dreschen u. s. f. welchen Nahmen sie auch
beybehalten, wenn es gleich nur um den zwölften Schäffel geschiehet. An manchen
Orten gleichfalls Zehentner,
S. Zehentfröhner.