Der Zehener, Zehner
, [
1665-1666] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Eine Zahl, welche so viel Mahl zehen Einheiten bezeichnet, als ihre Figur
andeutet, folglich eine jede Zahl, welche in zusammen gesetzten Zahlen die
zweyte Stelle von der rechten Hand zur linken bedeutet; im Gegensatze der
Einer, Hunderter u. s. f. (
S. auch Einer.) 2. Eine Zahl von zehn Einheiten als ein
Ganzes betrachtet. So sind die Zehner in einigen Gegenden ein
Gerichts-Collegium von zehen Personen, welches auch das Zehnergericht genannt
wird. Auch der Kaisergroschen wird, so fern er zehen Pfennige gilt, an einigen
Orten ein Zehner genannt. 3. Ein Individuum aus einem solchen Collegio von
zehen Personen; auch nur an einigen Orten.