Würdigen
, [
1627-1628] verb. reg. act. 1. Für würdig
halten, mit dem Accusativ der Person und dem Genitiv der Sache. Er würdigte
mich kaum seines Anblickes. Würdigen Sie mich ihrer Gegenwart, ihres Besuches.
Ingleichen mit dem Accusative und Infinitive, welche Form aber nicht überall
wohl lautet, sondern eine geschickte Behandlung erfordert. Unglücksfälle sind
Lehren vom Himmel, der uns würdiget, die Funken der Tugend, welche in uns
schlafen, zu erwecken. 2. In weiterer Bedeutung, den Werth eines Dinges
bestimmen, es schätzen. Das Gut ist auf 20000 Thlr. gewürdiget worden. In
einigen Gegenden ist dafür würdern üblich.
S. dasselbe. S. auch die Würdigung. Anm. Das Wort
scheinet in den mittlern Zeiten von würdig gebildet zu seyn. In den ältern
Zeiten kommt dafür in der ersten Bedeutung giwerdan, und in der zweyten werdan
vor, welche unmittelbar von Werth abstammen.