Würdig
, [
1625-1626] -er, -ste, adj. et adv. von
Würde, in der weitern Bedeutung, so fern es Vorzug überhaupt bedeutet. 1. In
jemandes äußern oder innern Vorzügen gegründet, denselben angemessen. Diese
Handlung ist deiner nicht würdig. 2. Die nöthigen Vorzüge zu etwas habend,
wodurch sich würdig von dem weitern werth unterscheidet. Einer Stelle würdig
seyn. Ein würdiger Saft zum Tische des Herrn. Sich zu etwas würdig machen, sich
dir nöthigen Vorzüge dazu erwerben. Ich bin dieses Lobes nicht würdig. Zuweilen
auch in weiterer Bedeutung für werth. Des Todes würdig seyn. Ein der schärfsten
Strafe würdiges Verbrechen. 3. Der Achtung anderer würdig. Ein würdiger Mann.
Diese Bedeutung ist schon sehr alt, obgleich Gottsched sie irrig für neu, und
eben so ungegründet für verwerflich hielt. Schon im Kero, Ottfried u. s. f.
wirdig. [
1627-1628]