Worgen
, [
1613-1614] verb. reg. act. welches nur
als ein Reciprocum im Oberdeutschen üblich ist, wo sich worgen, daß Bestreben
bezeichnet, welches vor dem Erbrechen hergehet, eigentlich das Bestreben, eine
Erstickung zu vermeiden. Es ist in dieser Gestalt das Neutrum von dem Factitivo
würgen, welches im Hochdeutschen gleichfalls für worgen gebraucht wird.
Indessen gebrauchen die Oberdeutschen ihr worgen eben so oft für würgen, daher
der Unterschied zwischen beyden bloß in der provinziellen Aussprache liegt.
S. Würgen.