Die Wohlthätigkeit
, [
1599-1600] plur. car. 1. Die Neigung, und
in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, anderer Bestes aus bloßem Wohlwollen zu
befördern, besonders, wenn solches vermittelst eines Theiles seines Eigenthumes
geschiehet. Von der Wohlthätigkeit anderer leben. Ingleichen die darin
gegründete Beschaffenheit. Die Wohlthätigkeit einer Handlung. 3. Vorzüglicher
Grad der heilsamen Beschaffenheit.