Wissenschaftlich
, [
1581-1582] adj. et adv. von der dritten
Bedeutung des vorigen Wortes, nach Art einer Wissenschaft, d. i. einander
gegründeter allgemeiner Wahrheiten. Die wissenschaftliche Erkenntniß, welche
die einzelnen Dinge auf allgemeine Begriffe zurück führet, und ihre Gründe und
Verbindungen einsiehet; zum Unterschiede von der bloß historischen, welche nur
weiß, daß die einzelnen Dinge da sind, und allenfalls, wie sie da sind. Eine
Sache wissenschaftlich behandeln, nach allgemeinen Begriffen und Grundsätzen.
[
1583-1584]