Wirthschaften
, [
1577-1578] verb. reg. neutr. Wirthschaft
treiben, eigenes oder anvertrautes Vermögen handhaben, da es denn noch dem
verschiedenen Umfange des Substantives wieder in verschiedenen Bedeutungen
gebraucht wird. Oft bedeutet es überhaupt, anvertraute Nahrungsgeschäfte
verwalten. Wer z. B. einen anvertraueten Wald nicht forstmäßig benutzet, von
dem sagt man, er wirthschafte schlecht, oder übel. In engerer Bedeutung
bezeichnet es bald Landwirthschaft haben, oder treiben, ein Landwirth seyn,
bald Gast- oder Schenkwirthschaft treiben, ein Gast- oder Schenkwirth seyn.
Ferner im gemeinen Leben, ein Geschäft auf eine verworrene Art verwalten.