Die Wirthschaft
, [
1577-1578] plur. die -en. 1. Die
Handhabung eigenen oder fremden Vermögens, der Inbegriff der Nahrungsgeschäfte,
und deren Verwaltung, so wohl überhaupt, aller häuslichen Geschäfte, oder auch
nur der zusammen gehörigen Geschäfte einer Art; ohne Plural. Die Wirthschaft
verstehen. Der Wirthschaft vorstehen. Eine gute, schlechte Wirthschaft führen.
Die Hauswirthschaft, Landwirthschaft, Feldwirthschaft, Forstwirthschaft,
Gastwirthschaft u. s. f. In engerer Bedeutung gebraucht man es theils von dem
Inbegriffe der häuslichen Geschäfte; so sagt man z. B. jemand habe seine eigene
Wirthschaft, wenn er die häuslichen Geschäfte selbst verwalten und besorgen
läßt; theils von dem Inbegriffe der zu einem Gast- oder Schenkwirthe gehörigen
Geschäfte, und deren Verwaltung. Wirthschaft treiben, ein Gast- oder
Schenkwirth seyn. Die Wirthschaft verpachten. Im gemeinen Leben ist Wirthschaft
oft die Handhabung eines jeden Geschäftes, aber gemeiniglich nur im
verächtlichen Verstande, von einer verworrenen, schlechten Handhabung
desselben. Sie haben eine schöne Wirthschaft in dem Garten angerichtet. Was ist
das für eine Wirthschaft? 2. Eine Lustbarkeit bey Hofe, nach welcher die
häuslichen Geschäfte eines Gastwirthes in einer Verkleidung vorgestellet
werden. 3. Der Inbegriff der zu den häuslichen Geschäften gehörigen Personen,
eine Familie. So sagt man oft, ein Dorf bestehe aus zwanzig Wirthschaften, wenn
es aus so vielen Familien bestehet. Anm. Das Wort ist alt, und lautet schon bey
dem Notker und andern Wirthscaft, wird aber daselbst am häufigsten von einem
Schmause, einer Gasterey gebraucht, von Wirth, so fern derselbe den Gästen
entgegen gesetzet ist.