Winken
, [
1563-1564] verb. reg. welches auf
gedoppelte Art vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, kleine
und schnelle Bewegungen machen. So nennet man in einigen Mundarten noch das
schnelle Auf- und Zuschließen der Augenlieder winken, welches in andern
Gegenden blinken, blinzen genannt wird. Eben daselbst ist ein Wink und Winker,
eine solche einzelne Bewegung der Augenlieder. In dieser Bedeutung ist es im
Hochdeutschen unbekannt. 2. Als ein Activum und in engerer Bedeutung, seinen
Willen statt der Worte durch eine Bewegung ausdrucken. Mit den Augen, mit dem
Kopfe, mit dem Finger, mit der Hand winken. Du darfst nur winken. Die Person
stehet im Dativ. Einem winken. Zuweilen auch mit dem Accusativ der Sache. Die
Leute zusammen winken. Figürlich. Da dir nun die ermattete Natur zur Ruhe
winkt, Schleg. eine ungewöhnliche Verbindung, weil dir hier nicht die
grammatische Person, sondern die grammatische Sache bedeutet, und daher im
Accusativo stehen sollte.
Siehe die einsame Nacht winkt mit dem bleyernen Zepter Ihrem
düsteren Zug, Zachar.
So auch das Winken.
S. auch der Wink. Anm. Schon bey dem Ottfried und Notker
winken, winchen, im Nieders. wenken, im Angels. wincian, im Engl. to wink, im
Schwed. wincka. Ihre, der in seinen sonst glücklichen Etymo- logien den Bau der
Wörter nur zu oft vernachlässiget, leitet das Wort durch eine Versetzung der
Buchstaben von dem Angelsächsischen becnian her; allein diese Versetzung ist
sicher allemahl ein etymologisches Hirngespinnst. Winken ist nach eben der Form
gebildet, als wanken; das k ist das Merkmahl eines Intensivi, und die alte
Wurzel, wen, wie, hat ohne Zweifel eine Bewegung, oder gewisse Art derselben
bedeutet. Ehedem ging dieses Verbum irregulär, und im Oberdeutschen hat es
diese Form noch, ich wunk, Particip. gewunken. Im Hochdeutschen ist die
reguläre Form jetzt ohne Ausnahme üblich. [
1563-1564]