2. Windig
, [
1557-1558] -er, -ste, adj. et adv. von
dem Verbo winden, gewunden, oder einem gewundenen Dinge ähnlich; um der
Zweydeutigkeit mit dem vorigen Willen nur noch im gemeinen Leben. Im Forstwesen
sind windige Bäume, deren Fasern ganz gedrehet, und gleichsam gewunden sind.
Ein windiges Bret, ein windschiefes, welches sich nach verschiedenen Richtungen
gezogen hat. Obgleich die windige Beschaffenheit der Bäume von starken Winden
herrühret, so scheinet mir doch der Begriff des Verbi winden hier der
herrschende zu seyn.
S. auch Windschief.