Willigen
, [
1549-1550] verb. reg. act. seinen Willen
zu etwas geben. So wohl mit dem Accusative, in welcher Gestalt doch bewilligen
üblicher ist. Die Bürgerschaft hat tausend Thaler gewilliget. Als auch, und
zwar am häufigsten, mit der Präposition in. In etwas willigen. Sie haben noch
nicht darein gewilliget. So auch das Willigen. (
S. auch Einwilligen.) Es ist nicht von willig, sondern
eine intensive Form von dem alten Verbo willen für wollen, wovon wir noch das
Participium gewillet haben. (
S. in Wollen.) Auf ähnliche Art ängstigen, beherzigen,
peinigen, reinigen, bekräftigen u. s. f. von ängsten, beherzen, peinen, reinen
und bekräften gebildet.