Willig
, [
1549-1550] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Guten Willen habend, bereit, etwas zu thun oder zu leiden. Zu allen willig
seyn. Ein willig Mensch. Die willige Ergebenheit in die Rathschlüsse Gottes.
Willig sterben. Jemanden willig anhören. Ein williger Gehorsam. Figürlich sind
im Bergbaue willige Erze, leichtflüßige. 2. * Aus freyen Willen, unbefohlen;
eine veraltete Bedeutung, in welcher das bestimmtere freywillig üblich ist.
Indessen kommt willig in dieser Bedeutung noch im Oberdeutschen vor. Anm. Schon
im Isidor, Willeram u. s. f. willig, willich. Es ist von Wille, und der
Ableitungssylbe ig, Willen habend. In unwillig, muthwillig u. s. f. wird die
Bedeutung noch auf andere Art bestimmt.