Willfährig
, [
1549-1550] -er, -ste, adj. et adv.
geneigt, andern zu willfahren, ihr Verlangen zu erfüllen. Willfährig seyn. Ein
willfähriger Mensch. Im Oberdeutschen ist dafür willfertig üblich, vermuthlich
aus Verwechselung, weil die Ellipse hier zu hart und dunkel ist, obgleich
dienstfertig klar genug ist.