Der Wildbann
, [
1543-1544] des -es, plur. der doch wenig
vorkommt, die -bänne, von dem Substantiv, das Wild, und dem alten Worte Bann.
1. Die höhere Gerichtbarkeit über alles Jagdwesen in einem Lande; wodurch sich
Wildbann von dem Jagdrechte noch unterscheidet. Den Wildbann haben, d. i. das
Recht, einen gebannten, in seinen Gränzen eingeschlossenen und andere
ausschließenden Jagdbezirk zu halten. 2. Ein solcher in seine Gränzen
eingeschlossener Jagdbezirk, der, wenn er ein Wald ist, ehedem ein Bannforst
genannt wurde. In dieser Bedeutung ist jetzt im gemeinen Leben die Wildbahn
üblich, vermuthlich aus einer Verwechselung beyder Wörter.