Wiederbringen
, [
1533-1534] verb. irreg. act. (
S. bringen.) 1. Zurück bringen, dem vorigen Inhaber
bringen. 2. In den vorigen Zustand wieder herstellen, eine Figur der vorigen
Bedeutung, in welcher aber nur das Substantiv, die Wiederbringung aller Dinge,
üblich ist, denjenigen zukünftigen Zeitraum zu bezeichnen, in welchem alle
Dinge in den gegenwärtigen Zustand wieder hergestellet werden, den vorigen
Kreislauf von neuen antreten sollen; wo aber der Ton auf der dritten Sylbe
liegt, als wenn das Verbum wieder bringen gesprochen würde.