Widmen
, [
1525-1526] verb. reg. act. zu etwas
bestimmen, besonders auf eine feyerliche Art zu etwas bestimmen; wie weihen.
Sich dem Dienste des Staates widmen. Jemanden ein Buch widmen, es ihm
dediciren. Eine Summe Geldes zu Werken der Wohlthätigkeit widmen. So auch das
Widmen. Anm. Das Wort ist alt, ob es gleich in den Ältesten Deutschen
Überbleibseln nicht vorkommt. Will man dessen Abstammung auf eine zuverlässige
Art erforschen, so muß man es vorher in seine Bestandtheile auslösen. Die
Endsylbe en ist, wie bekannt, die Biegungssylbe des Infinitives; m ist ein
alter Ableitungslaut Intensiva, vielleicht auch Iterativa zu bilden, wie in
malmen, von mahlen, reiben. Es bleibt also nur wid übrig, und dieses ist
unstreitig das alte wetan, geben, wovon unser Wette, ein Intensivum anderer
Art, und Witthum, abstammen. Daher wird Widmut, Widum und Witthum noch hin und
wieder für ein Kirchengut, Pfarrgut gebraucht, ein einer Kirche gewidmetes Gut,
im Nieders. Wedem, im Angels. Weotuma. (
S. auch Witthum.) Die Schreibart wiedmen ist unrichtig,
weil die erste Sylbe im Hochdeutschen geschärft, und nur in einigen Provinzen
gedehnt wird.