Widerlich
, [
1521-1522] -er, -ste, adj. et adv. 1. Den
äußern Sinnen zum der, Widerwillen, ekel erweckend, am häufigsten von
sinnlichen Ekel, so wie widrig mehr von der Empfindung des Gemüthes gebraucht
wird; da es dennet vas weniger sagt, als ekelhaft, in beträchtlichem Grade
unangenehm. Eine widerliche Speise. Widerlich schmecken, riechen. Eine Arzeney,
welche widerlich zu nehmen ist. Eine Gesicht, das nicht widerlich, aber auch
nicht einnehmend ist. Ein widerlicher Anblick, Geruch. Eine widerliche stimme.
2. Widerwillen verrathend, mürrisch, verdrießlich; am häufigsten in
Niedersachsen. Ein widerlicher Mensch, wo aber diese Bedeutung eine
Zweydeutigkeit mit der vorigen macht, daher die im Hochdeutschen billig
veraltet. So auch die Widerlichkeit. Es ist nicht zunächst von der Präposition
wider gebildet, sondern von dem folgenden Verbo widern, und bedeutet
eigentlich, was uns widert.
S. auch Widrig.