Die Widerlage
, [
1521-1522] plur. die -n. 1. Ein Ding,
welches widerhält; nur noch in einigen Fällen. So wird in der Baukunst eine
Mauer, ein Pfeiler u. s. f. welcher dem Drucke eines Gewölbes oder eines Bogens
widerstehet, eine Widerlage genannt. 2. In den Rechten, dasjenige, was der Frau
in Ansehung ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit von dem Manne
ausgesetzet wird; das Gegenvermächtniß.