1. Das Werft
, [
1501-1502] des -es, plur. die -e,
diejenige Anstalt en einem schiffreichen Wasser, wo Schiffe gebauet und
ausgebessert werden; auch das Schiffswerft. Im Nieders. und Holländ. Warf und
Werf, im Schwed. Hvarf. Es bedeutet, so wie Werd und Werder, eigentlich einen
erhöheten Ort, und ist von diesen nur in der Ableitungssylbe unterschieden, Im
Angelsächsischen ist Wharsa, das Ufer, und das Niedersächs. Warf bedeutet nicht
allein einen jeden Hügel, sondern auch ein durch Bollwerk befestigtes Ufer.