Die Weltlichkeit
, [
1483-1484] plur. die -en. 1. In der
ersten Bedeutung des vorigen Wortes. (a) Die Eigenschaft, da etwas weltlich
ist, nicht zum geistlichen Stande gehöret, ohne Plural; eine nur selten
vorkommende Bedeutung, im Gegensatze der Geistlichkeit. (b) Weltliche
Gerichtbarkeit und Gewalt; auch ohne Plural. So hat der Bischof von Würzburg
die Weltlichkeit, d. i. weltliche Gerichtbarkeit in seiner Diöces. (c) Ein mit
der weltlichen höchsten Gewalt verbundenes Vorrecht, in welchem Verstande die
Regalia zuweilen Weltlichkeiten genannt werden. (b) Der weltliche Stand, und
die dazu gehörigen Personen, als ein Collectivum, und im Gegensatze der
Geistlichkeit. In allen diesen Bedeutungen kommt das Wort im Hochdeutschen
wenig mehr vor. 2. In dessen zweyter und besonders dritter Bedeutung, irdische,
sinnliche Gesinnung und darin gegründete Beschaffenheit, auch nur selten.