Weisen
, [
1463-1464] verb. irreg. act. Imperf. ich
wies, Particip. gewiesen, Imperat. weise, im gemeinen Leben weis, dem Auge
bemerkbar machen, sehen lassen. 1. Eigentlich, wie das edlere zeigen. Jemanden
eine Stelle in einem Buche, eine Seltenheit, ein neues Kleid weisen, d. i.
sehen lassen, zeigen. Einem das Rathhaus, die Gasse, den rechten Weg weisen.
Einem das Stricken, das Nähen u. s. f. weisen, ihm zeigen, wie es gemacht wird.
Einem etwas mit dem Finger weisen, es ihm vermittelst des Fingers sehen lassen;
aber mit dem Finger auf etwas weisen, den Finger darauf richten, um es
bemerkbar zu machen. Jemanden zurecht weisen, ihm den rechten Ort zeigen. Das
wird sich weisen, der Erfolg wird es lehren. Figürliche R. A. sind: einem die
Thür weisen, einem die Wege weisen, ihm fortzugehen befehlen; einem etwas
anders weisen, härtere Mittel gegen ihn vorkehren. 2. Figürlich. (a) Den Ort
vorschreiben, wohin man sich wenden soll. Die Soldaten in die Quartiere weisen.
Jemanden mit seiner Bittschrift an dem Rath weisen. Einen Verbrecher aus der
Stadt weisen. (Siehe auch Verweisen.) (b) In etwas unterrichten, jemand
belehren. Er läßt sich weisen, er nimmt Belehrung, Unterricht an. Man wirds
euch weisen, lehren, im ironischen Verstande, d. i. euch dazu zwingen. Am
häufigsten ist diese Bedeutung in der Zusammensetzung unterweisen. (c) * Mit
Worten bestrafen; eine veraltete Bedeutung, von welcher nur noch Weisung und
Verweisen übrig.
S. das letztere. Daher das Weisen und die Weisung.
S. das letztere an seinem Orte besonders. Anm. Das Wort
ist sehr alt, und lautet schon bey den ersten Oberdeutschen Schriftstellern
wison, im Angels. witan und wisan, im Nieders. wisen, im Schwed. vysa, und
selbst im Wend. wesu. In den Zusammensetzungen wird der Hauptbegriff dieses
Wortes auf verschiedene Art näher bestimmt. (
S. Abweisen, Anweisen u. s. f.) Es scheint, daß dieses
Wort ursprünglich so wohl sehen, als sehen lassen, bedeutete habe, denn im Kero
ist gan wison, und im Ottfried wison, besuchen, da es denn mit dem Lateinischen
videre, visus, visitare u. s. f. Eines Geschlechtes seyn würde. Auf der andern
Seite aber muß es ehedem auch ein Verbum weisen oder wizan gegeben haben,
welches zunächst einen gewissen Laut bezeichnet hat, und wovon so wohl Weise in
der Bedeutung der Melodie, als auch verweisen, so fern es mit Worten bestrafen
bedeutet, Überbleibsel find.
S. 2. Verweisen. [
1465-1466]