Weilen
, [
1455-1456] verb. reg. neutr. einem Orte
oder Dinge eine Weile gegenwärtig bleiben, welches doch für sich allein
veraltet ist, und nur in verweilen vorkommt, wo die Vorsylbe ver die
schwankende Bedeutung näher bestimmt, da sie nicht weggelassen wer- den sollte,
wie von einigen Neuern geschiehet. Was weilen wir uns? Was dürfen wir weilen?
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1455-1456]