Das Wehr
, [
1437-1438] des -es, plur. die -e, das
vorige Wort, nur mit verändertem Geschlechte, welches besonders in einer
doppelten Bedeutung üblich ist. 1. Ein Damm durch einen Fluß oder anderes
Wasser, das elbe dadurch in einer gewissen Höhe zu halten. Das Mühlwehr, zur
Erhöhung des Mühlwassers; das Kunstwehr, zum Behuf einer Wasserkunst oder
Wasserleitung. Im Niedersächsischen lautet es in dieser Bedeutung Ware, in
Schwaben und der Schweiz aber Wuhr, welches Wort schon im Schwabenspiegel
vorkommt. Der Bär im Festungsbaue, der gleichfalls einen Damm in einem
Festungsgraben bezeichnet, scheinet eben dasselbe Wort, aber ein wenig mehr
veranstaltet, zu seyn. 2. Im Bergbaue ist das Wehr ein Feldmaß von 2 Lehen oder
14 Klaftern, da es denn, wenn ein Zahlwort vorher gehet, im Plural, wie andere
Wörter dieser Art, unverändert bleibt. Zwey Wehr machen daselbst eine Maß, drey
Wehr aber eine Fundgrube. Es scheinet in dieser Bedeutung nicht unmittelbar von
wehren, abwenden, sondern zunächst von währ in Gewähr, abzustammen, und
eigentlich den versicherten Besitz und hernach den Gegenstand desselben zu
bezeichnen. Dahin gehöret denn auch, wenn Wehr ehedem im Niederdeutschen einen
jeden versicherten und ruhigen Besitz, Haus und Hof, Habe und Gut u. s. f.
bedeutete.