Weglassen
, [
1431-1432] verb. irreg. act. (
S. Lassen.) 1. Von sich lassen, sich entfernen lassen.
Einen Freund nicht weglassen wollen. 2. In eines andern Besitz nicht kommen
lassen. Bey dem Verkaufe einer Sache, dieselbe nicht weglassen. 3. Nicht
berühren, nicht erwähnen, auslassen. Im Schreiben eine Stelle weglassen,
auslassen. Nicht weglassen, was zur Sache gehöret. Daher das Weglassen, und in
der letzten Bedeutung auch die Weglassung.