Weder
, [
1423-1424] eine Partikel. 1. * Eine
indirecte fragende Partikel, für ob; eine sehr alte, aber jetzt im
Hochdeutschen völlig veraltete Bedeutung, welche noch in Niedersachsen üblich
ist. Ich weiß nicht, weder ich es thun soll, ob. 2. * Eine vergleichende
Partikel, für als, oder als nicht; ein im Hochdeutschen völlig veral- teter
Gebrauch. Zweyfältig sammeln, weder sie sonst täglich sammeln, 2. B. Mos. 16,
5, zwey Mahl so viel, als. Weisheit ist besser weder Gold, als. Du redest
besser noch und reiner weder er, Opitz. 3. Eine ausschließende Conjunction,
wenn mehrere Dinge in einzelnen Gliedern oder Sätzen verneinet werden, da denn
das erste weder, alle übrige aber noch bekommen. Ich setze nicht das geringste.
Mißtrauen, weder in ihre Aufrichtigkeit, noch in ihre Freundschaft. Weder
Freunde, noch Glück, noch Ehre, noch Ruhm, noch endlich Reichthum konnte ihn
dazu vermögen. Im Oberdeutschen wiederhohlet man auch das weder vor dem
zweyten, und dem folgenden Ausdrucke: wo weder ein Cameral-Dorf, weder ein treu
gesinneter Stand angetroffen wird; welcher Gebrauch aber im Hochdeutschen
veraltet ist. Eben so sehr es veraltet, anstatt weder - noch, das noch - noch
zu gebrauchen.
Verhindert, daß noch Recht noch Satzung reden kann, Opitz.
S. Noch. Anm. Diese Partikel ist sehr alt, indem
huuedhar, schon im Isidor ob bedeutet. Bey spätern Schriftstellern lautet sie
wither, uuedar, bey dem Ulphilas hwathar, im Angels. hwaether, im Engl. wether,
im Nieders. wedder, weer. Da in allen Partikeln die Bedeutung höchst dunkel
ist, so ist sie es auch in dieser, daher selbige so oft verändert worden. Es
scheint, daß sie ehedem auch beyde bedeutet habe, denn eintweder und
keintweder, bedeuten noch jetzt im Oberdeutschen eines von beyden, und keines
von beyden, da sie denn wohl gar als Adjectiva decliniret werden, keintwedere
Parthey, Bluntschli, d. i. keine von beyden Parteyen.
[
1425-1426]