Der Wardein
, [
1387-1388] des -es, plur. die -e, ein
verpflichteter Beamter, welcher den Gehalt der Metalle und Mineralien zu
untersuchen hat. Daher der Münzwardein, wenn er dieses Amt in den
Münzanstalten, Bergwardein, wenn er es bey einem Bergwerke verwaltet. Anm. Es
ist entweder unmittelbar aus dem mittlern Lateine Guardianus, oder von den
davon gemachten Ital. Guardiano, und Französ. Guardien, gebildet, daher es
ehedem auch Guardein geschrieben wurde. Allein, es scheinet nicht, daß
Guardianus hier zunächst von Guarda, Aufsicht, abstamme, sondern von dem alten
Deutschen werden, schätzen, würdigen, gemacht worden.
S. das folgende.