Wällen
, [
1365-1366] verb. reg. act. welches das
Factitivum des vorigen ist; aber nur in einigen Gegenden gehöret wird, wallen,
d. i. kochen, machen, nach der Analogie von fallen und fällen, schnallen und
schnellen, schallen und schellen u. s. f. Fleisch in siedendem Wasser wällen,
d. i. aufkochen lassen, sagt man in und um Leipzig.