* Der Waldboth
, [
1353-1354] des -es, plur. die -en, (
S. Waldgraf.) Von Walt, Gewalt, war Waldbothe, oder
richtiger, Waltbothe, ehedem ein mit hinlänglicher Vollmacht versehener
Abgeordneter eines Obern, ein Commissarius, in welcher Bedeutung doch das Wort
längst veraltet ist.