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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Waldgott | | Der Waldhäher

Der Waldgraf

, [1357-1358] des -en, plur. die -en. 1. In einigen Niedersächsischen Gegenden, ein Graf, d. i. Richter, in einem Waldgerichte, ingleichen der Grundherr einer Holzmark, wenn er zugleich diese Gerichtbarkeit besitzet, ( S. Holzgraf.) 2. In höherm Verstande sind die Waldgrafen, gewisse Grafen in den ehemahligen waldigen Gegenden an dem Rhein, welche zu den Zeiten der Fränkischen Könige und ihrer nächsten Nachfolger die höchste Aufsicht über die Jagden in diesen Gegenden hatten, und auch Wild-Rau- und Reingrafen genannt wurden. Siehe diese Wörter.
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