Der Vorzug
, [
1315-1316] des -es, plur. die -züge, von
dem Zeitworte vorziehen in dessen letzter Bedeutung. 1. Der Zustand, da man
andern Dingen vorgezogen wird, oder vorgezogen zu werden verdienet; ohne
Plural. Den Vorzug haben, andern vorgezogen werden. Ich gebe ihm den Vorzug, so
wohl dem Urtheile, als dessen thätigen Erweisung nach. Er hat bey mir den
Vorzug vor allen andern. 2. Eine Eigenschaft, um deren willen wir den Vorzug
vor andern haben. (1) Äußere Umstände der Würde, des Ranges, des Ansehens u. s.
f. heißen Vorzüge, so fern sie Beweise des Vorzuges sind, welchen ein Höherer
uns gegeben hat. (2) Eine jede Eigenschaft, so fern sie uns in der Achtung
anderer andern vorziehet. Äußere Vorzüge, dergleichen Schönheit, Reichthum,
einnehmendes Betragen u. s. f. sind. Innere Vorzüge, alle schätzbare
Fähigkeiten des Geistes und Herzens, so fern sie sich bey einem Dinge in einem
merklichern Grade, als bey andern, bebefinden. Viele Vorzüge haben. Ich habe
sonst keinen Vorzug, als meine Unschuld, Gell. Ein Gut hat viele Vorzüge, wenn
es mehr Vortheile hat, als andere. Anm. Der Vorzug, für Vortruppen, oder wie
man auch ehedem sagte, Vortrab, ist im Hochdeutschen veraltet. Im Vorzuge waren
die Schützen, 1 Macc. 9, 4. [
1315-1316]