Vorzeigen
, [
1315-1316] verb. reg. act. hervor zeigen,
durch Zeigen andern sichtbar machen. Einen Brief vorzeigen, so wohl, damit ihn
ein anderer sehe, als auch, in engerer Bedeutung, zum Beweise einer Sache; auch
vorweisen. Daher der Vorzeiger, Fämin. die Vorzeigerinn, besonders eine Person,
welche einen Brief, oder ein schriftliches Zeugniß vorzuzeigen hat. Vorzeiger
dieses, nähmlich Briefes oder Scheines.