Vorzeichnen
, [
1313-1314] verb. reg. act. 1. Jemandes
Gegenwart, oder doch in Rücksicht auf ihn zeichnen, so wohl, ihm einen Begriff
von der Gestalt eines Dinges beybringen, als auch, damit er nachzeichnen lerne.
Einem etwas vorzeichnen. 2. Vorläufig zur folgenden Bearbeitung zeichnen. So
zeichnen die Schlösser ein Loch vor, wenn sie da, wo sie ein Loch in etwas
schlagen wol- len, einen Hieb oder Einschnitte machen; welches auch körnen
genannt wird. [
1315-1316]