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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Vortrag | | * Vorträglich

Vortragen

, [1307-1308] verb. irreg. act. ( S. Tragen.) 1. So fern vor vor einem andern her bedeutet, trägt man jemanden das Schwert, eine Laterne u. s. f. vor, wenn man selbige vor ihm her träget. 2. Vor einem andern tragen, d. i. es ihm unmittelbar gegenwärtig machen. (1) In mehr eigentlichen Verstande, wo es in der Deutschen Bibel mehrmahls von den Speisen für vor- setzen gebraucht wird. Esset, was euch wird vorgetragen, Luc. 10, 8. Und man trug ihnen Essen vor von seinem Tisch. 1 Mos. 43, 34. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung veraltet. (2) Im figürlichen Verstande, durch eine Reihe zusammen hängender Ausdrücke, Vorstellungen bey andern zu erwecken suchen. a) Im weitern Verstande, wo es absolute und ohne Meldung der Person gebraucht wird. Die Sache haben, etwas deutlich vorzutragen. Er trug die Sache sehr rührend vor. Wo es überall gebraucht werden kann, wo eine Reihe zusammen hängender Ausdrücke oder Vorstellungen Statt finden. b) In engerer Bedeutung. Einem etwas vortragen, es durch eine Reihe zusammen hängende Vorstellungen zu dessen Beurtheilung oder Wahl, zu dessen Wissenschaft bringen. Der Gemeinde göttliche Wahrheiten vortragen. Eine Sache dem Landesherrn vortragen. Ihm eine Klage, eine Bitte vortragen. Seine Sache dem Rathe vortragen. So wohl die Reihe zusammen hängender Vorstellungen, als auch die Absicht, unterscheiden dieses Wort von vorstellen. Daher die Vortragung in der ersten und der Vortrag in der letzten Bedeutung. [1309-1310]
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