Vortragen
, [
1307-1308] verb. irreg. act. (
S. Tragen.) 1. So fern vor vor einem andern her
bedeutet, trägt man jemanden das Schwert, eine Laterne u. s. f. vor, wenn man
selbige vor ihm her träget. 2. Vor einem andern tragen, d. i. es ihm
unmittelbar gegenwärtig machen. (1) In mehr eigentlichen Verstande, wo es in
der Deutschen Bibel mehrmahls von den Speisen für vor- setzen gebraucht wird.
Esset, was euch wird vorgetragen, Luc. 10, 8. Und man trug ihnen Essen vor von
seinem Tisch. 1 Mos. 43, 34. Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung
veraltet. (2) Im figürlichen Verstande, durch eine Reihe zusammen hängender
Ausdrücke, Vorstellungen bey andern zu erwecken suchen. a) Im weitern
Verstande, wo es absolute und ohne Meldung der Person gebraucht wird. Die Sache
haben, etwas deutlich vorzutragen. Er trug die Sache sehr rührend vor. Wo es
überall gebraucht werden kann, wo eine Reihe zusammen hängender Ausdrücke oder
Vorstellungen Statt finden. b) In engerer Bedeutung. Einem etwas vortragen, es
durch eine Reihe zusammen hängende Vorstellungen zu dessen Beurtheilung oder
Wahl, zu dessen Wissenschaft bringen. Der Gemeinde göttliche Wahrheiten
vortragen. Eine Sache dem Landesherrn vortragen. Ihm eine Klage, eine Bitte
vortragen. Seine Sache dem Rathe vortragen. So wohl die Reihe zusammen
hängender Vorstellungen, als auch die Absicht, unterscheiden dieses Wort von
vorstellen. Daher die Vortragung in der ersten und der Vortrag in der letzten
Bedeutung. [
1309-1310]