Der Vortrag
, [
1307-1308] des -es, plur. car. -träge,
von dem folgenden Zeitworte, doch nur in dessen letzter Bedeutung. 1. Die
Handlung des Vortragens ohne Plural. So wohl in der weitern Bedeutung. Der
Vortrag göttlicher Wahrheiten. Als auch in engerer Bedeutung. Dem Vortrag bey
dem Fürsten haben, dazu verordnet seyn, dem Fürsten die vorkommenden Sachen
vorzutragen. Eine Sache in Vortrag bringen, sie einem Obern oder einem
obrigkeitlichen Collegio zur Überlegung oder Entschließung vortragen. 2. Die
Art und Weise, wie man etwas vorträgt. Da denn nicht allein die Vorstellungen
und Ausdrücke, sondern auch die Stellung des Redners und dessen Bewegungen mit
zum Vortrage gehören, welche letztern man den äußern Vortrag nennet. Einen
faßlichen, verständlichen Vortrag haben. 3. Dasjenige, was man vorträgt, eine
Reihe zusammen hängender Ausdrücke, andern dadurch mit einander verknüpfte
Vorstellungen beyzubringen; in gleichen die Sache, welche man auf diese Art zu
des andern Kenntniß bringt. Mein Vortrag soll dieser seyn. Einen Vortrag
abkürzen.