Vortheilhaft
, [
1307-1308] -er, -este, adj. et adv. 1.
Von Vortheil, Gewinn, ist vortheilhaft. (1) Seinen Vortheil suchend, Fertigkeit
besitzend, in allen Dingen vornehmlich auf seinen Vortheil zu sehen, und darin
gegründet. Vortheilhaft seyn. Ein vortheilhafter Kaufmann.
Die Vortheilhafte Stadt, wo Nahrung zu gewinnen, Fast jeder
muß auf List, auf Tück auf Ränke sinnen, Logau.
Im Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung nur noch in
einigen niedrigen Sprecharten üblich, wo man es, so wie das edlere eigennützig,
gemeiniglich nur im nachtheiligen Verstande, von der herrschenden unerlaubten
Neigung zum Nutzen und Gewinn gebraucht. (2) Vortheil, Nutzen, Gewinn bringend,
in welcher Bedeutung es zwar im Hochdeutschen sehr häufig ist, aber doch in
derselben mit der folgenden, 2. weitern Bedeutung zusammen fließt, wo alles
Vortheilhaft genannt wird, was unsere Absicht zu befördern geschickt ist, oft
auch, was zur Vollkommenheit eines Dinges gereicht, kurz, was einen Vortheil in
der weitern Bedeutung enthält und gewähret. Das wird die sehr vortheilhaft
seyn, wird dir Nutzen bringen, deine Absicht befördern. Die vortheilhafte Lage
eines Ortes. Der Ort ist sehr vortheilhaft gelegen. Ich habe in meinem Leben
nichts vortheilhafteres für mich gehöret, nichts angenehmeres, schmeichelndes,
Gell. Sie ist sehr vortheilhaft gewachsen. Das vortheilhafte Licht für Mahler
und Kupferstecher ist das Licht von Norden, weil es ihrer Absicht am gemäßesten
ist. [
1307-1308]