* Vortheilen
, [
1307-1308] verb. reg. neutr welches mit
dem Hülfsworte haben gebraucht wird, aber nur im gemeinen Leben einiger
Gegenden üblich ist, auf seinen Vortheil, d. i. Gewinn, Nutzen, bedacht seyn,
besonders, so fern solches auf eine unerlaubte Art geschiehet.
Bürger sind Füchse zum Schmeicheln und Schmiegen, Vortheln,
Berücken, Finanzen und Lügen, Logau. Wer im Geringen bühelt, wo man nicht viel
gewinnt, Wird mehr in Sachen vortheln, die mehr genießlich sind, eben ders.
Im Hochdeutschen gebraucht man es nur in der Zusammensetzung
bevortheilen und übervortheilen.