Der Vorschuß
, [
1295-1296] des -es, plur. die -schüsse,
von dem Zeitworte vorschießen. 1. Die Handlung des Vorschießens, ohne Plural.
In diesem Verstande heißt in dem Billard- und Kegelspiele, der Vorschuß ds
Recht, vor einem andern zu schieben oder zu schießen, im Gegensatze des
Nachschusses. (Siehe auch Vorschub.) Auch bey den Scheiben- und Vogelschießen
wird es in diesem Verstande gebraucht. 2. In dem Neutro vorschießen, was
vorschießt, da der Plural nur von mehrern Arten oder Quantitäten gebraucht
wird. In den Weinländern ist der Vorschuß derjenige Wort, welcher zuerst von
den Trauben schießt, es geschehe nun ohne Treten, oder vermittelst des Tretens,
da es denn sowohl von dem Vorlaufe, als auch von dem Vordrucke, gebraucht wird.
3. Was vorgeschossen wird. In diesem Verstande wird besonders vorgeschossenes
oder dargeliehenes Geld ein Vorschuß genannt, in welchem Falle es im Plural
gleichfalls nur von mehrern Geldsummen gebraucht wird. Vorschuß von jemanden
verlangen. Einem einen Vorschuß thun. Den Vorschuß abarbeiten, wieder bezahlen.
Da es denn oft auch den Zustand bedeutet, da man einem andern Vorschuß gethan
nat. Bey jemanden im Vorschusse stehen, ihm Geld vorgeschossen haben. Sich
wegen jemandes in starken Vorschuß setzen, ihm viel Geld vorschießen.
S. Vorschießen.