Vorschreiben
, [
1293-1294] verb. irreg. act. (
S. Schreiben.) 1. Vor etwas schreiben, obgleich
seltener. So könnte man sagen, einem Buche seinen Nahmen vorschreiben, ihn vorn
in dasselbe schreiben. 2. Zum Muster der Nachahmung schreiben. (1) Eigentlich,
wo man jemanden vorschreibt, in seiner Gegenwart schreibt, damit er
nachschreiben lerne. Einem Kinde das Abc vorschreiben. (2) Figürlich,
verbindliche Regeln des Verhaltens ertheilen, welches nur der thun kann, der
uns zu befehlen hat; eigentlich, so fern es schriftlich geschiehet, in weiterer
Bedeutung aber auch mündlich. Jemanden vorschreiben, was er sagen, thun, wie er
handeln soll. Es ist ihm vorgeschrieben, was er thun soll. Ich habe ihm nichts
vorzuschreiben. Ohne ihnen etwas vorzuschreiben. Im Oberdeutschen hat man daher
das unvorschreiblich, d. i. ohne vorzuschreiben. Daher das Vorschreiben.
S. auch Vorschrift.