Der Vorschoß
, [
1293-1294] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten, die -e, ein ur in einigen Gegenden, z. B. in der Mark
Brandenburg, übliches Wort, denjenigen Schoß zu bezeichnen, der von dem
Vermögen der Unterthanen in den Städten gegeben wird, und der an andern Orten
die Vermögensteuer heißt; zum Unterschiede von dem Pfundschosse, der von den
Grundstücken gegeben wird. Beyde kamen daselbst schon im funfzehnten
Jahrhunderte auf.